Gesetzeszweck des EEG ist eine nachhaltige Energieversorgung im Interesse von Klima-, Natur- und Umweltschutz, um eine Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung auf mindestens 35 % bis 2020 zu erreichen.

Das EEG verpflichtet uns als Netzbetreiber zur Abnahme von Strom aus Erneuerbaren Energien und diesen entsprechend den gesetzlichen Regelungen zu vergüten.

Das EEG gilt für Anlagen zur Produktion von Elektrizität aus Wasserkraft, Windkraft, solarer Strahlungsenergie, Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas oder aus Biomasse.

Hinweis zur Anmeldung einer Photovoltaikanlage

Hier finden Sie alle notwendigen Informationen zur Anmeldung Ihrer PV-Anlage.

Phovoltaikanlagen sind genehmigungspflichtige elektrische Anlagen, deren Errichtung bei uns beantragt werden muss.

Bitte senden Sie uns vorab das Formular Netzanfrage EEG zu, damit eine Netzverträglichkeitsprüfung durchgeführt, sowie die entsprechende Netzkapazität reserviert werden kann.

Wir werden Sie kurzfristig über das Ergebnis der Prüfung informieren. 

Haben Sie die Einspeisezusage von uns erhalten, kann die EEG-Anlage bei uns beantragt werden. Hierzu benötigen Sie folgende Formulare: 

Diese Anlagen können nur durch konzessionierte Elektroinstallateure beantragt bzw. montiert werden.
Nähere Auskünfte erhalten Sie unter folgender Rufnummer: 0800-1544800.

Die Vergütung erfolgt nach dem Gesetz über den Ausbau Erneuerbarer Energien (EEG).

Nach erfolgter Inbetriebnahme müssen Sie ihre Anlage noch beim  Marktstammdatenregister registrieren. 

Sie möchten eine steckerfertige PV-Anlage beantragen. Bitte nutzen Sie hierfür unsere Online-Anträge. 

Informationen zum Marktstammdatenregister
Ab dem 01.07.2017 tritt die neue Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) in Kraft. Ziel der Verordnung ist es, mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) ein umfassendes und einheitliches Register des Strom- und Gasmarktes aufzubauen, das von den Behörden und den Marktakteuren des Energiebereichs (Strom und Gas) genutzt werden kann. Viele behördliche Meldepflichten können zukünftig durch die zentrale Registrierung vereinheitlicht, vereinfacht oder ganz abgeschafft werden.
Die Bundesnetzagentur stellt das Marktstammdatenregister als behördliches Register für den Strom- und Gasmarkt auf der Basis von § 111e und § 111f EnWG sowie der Verordnung über die Registrierung energiewirtschaftlicher Daten (MaStRV) zur Verfügung. Das MaStR ist – unter Wahrung der gebotenen Vertraulichkeit – öffentlich zugänglich und kann von jedermann genutzt werden.
Das MaStR erfasst als zentrales Register Daten zu sämtlichen Erzeugungsanlagen:

  • Alle neuen Anlagen und alle bestehenden Anlagen,
  • Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer und konventioneller Energie,
  • Anlagen zur Erzeugung von Strom und Gas.

Die Registrierungspflicht besteht auch dann, wenn für den Strom aus der Anlage keine Förderung gewährt oder in Anspruch genommen wird.
Den Link zur Anmeldung ihrer Anlage sowie detaillierte Informationen zum MaStR finden Sie hier: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/faq.html<

Gem. § 9 des EEG 2017 „Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien“ sind Anlagenbetreiberinnen und -betreiber verpflichtet, folgende Bedingungen zur Reduzierung der Einspeise-Leistung bei Netzüberlastung zu erfüllen:

EEG- und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung über 100 kW:

a) Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung und
b) Einrichtung zur Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung

PV-Anlagen von 30 kW bis 100 kW:
a) technische Einrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung

PV-Anlagen bis einschließlich 30 kW:

a) technische Einrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung, oder
b) Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung am Netzverknüpfungspunkt dauerhaft auf 70% der installierten Leistung

Die Pflicht zur Installation der Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Eiinspeiseleistung sowie zur Übernahme der damit verbunden Kosten trifft den Anlagenbetreiber.

Gem. § 32 Abs. 4 EEG 2017 besteht kein Anspruch auf Vergütung, solange eine Anlagenbetreiberin oder ein Anlagenbetreiber die Verpflichtung nicht erfüllt.

Die “ Technischen Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach § 9 Nr. 1
des erneuerbare-Energien-Gesetzes stehen Ihnen zur Verfügung.

Techn. Mindestanforderung Einspeisemanagement

Anmeldung zur Direktvermarktung nach § 4 KWKG 2016

Um eine fristgerechte Anmeldung gewährleisten zu können, ist der Wechsel in die Direktvermarktung nach dem KWKG 2016 spätestens vor Beginn des jeweils vorangegangenen Kalendermonats bei dem Netzbetreiber anzuzeigen.

Damit Ihre Anfrage möglichst schnell bearbeitet werden kann, bitten wir Sie, das unten stehende Anmeldeformular herunterzuladen, elektronisch auszufüllen und dies per E-mail zusammen mit dem Kommunikationsdatenblatt und der Zuordnungsermächtigung des Lieferanten an die angegebene Adresse zu verschicken. Zusätzlich bitten wir um Zusendung der unterschriebenen Originale per Post.

Soll der produzierte Strom anteilig von mehreren Lieferanten aufgenommen werden, bitten wir Sie alle Lieferanten aufzuführen sowie um Zusendung der jeweiligen Zuordnungsermächtigungen und Kontaktdatenblätter.

Bitte beachten Sie, dass auch bei bereits bestehender Direktvermarktung eine Änderung der Direktvermarkungsform, eine Änderung der prozentualen Anteile oder bei einem Wechsel zurück in die KWK-Vergütung dies vor Beginn des vorangegangenen Monats anhand des ausgefüllten Formulars gemeldet werden muss.

Anmeldung Von Bilanzkreiswechsel

Rückzuordnung Von EEG :KWKG Erzeugungsanlagen In Gesetzliche Förderung

Daten zum Erneuerbare-Energien-Gesetz gemäß §72 EEG im Jahr 2017 Im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg GmbH sind im Kalenderjahr 2017 folgende Mengen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingespeist worden. Die dafür gezahlte Vergütung an die Anlagenbetreiber ist angegeben.
EEG Primärenergieart MWh T€ 1) 
§ 40 Wasserkraft 0 0
§ 41 Deponiegas, Klärgas, Grubengas 0 0
§ 42 Biomasse, Biogas 6.223 1.396
§ 45 Geothermie 0 0
§ 46 Windenergie 2.136 188
§ 48 Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik) 18.819 6.513
Gesamt: Einspeisungen nach dem EEG 27.178 8.097

1) 400 T€ vermiedene Netzentgelte, die gegenüber dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber in Abzug gebracht wurden, sind in der Tabelle berücksichtigt. Der EEG-pflichtige Letztverbraucherabsatz im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg GmbH beträgt 147.997 MWh.

Daten zum Erneuerbare-Energien-Gesetz gemäß §72 EEG im Jahr 2016

Im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg GmbH sind im Kalenderjahr 2016 folgende Mengen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingespeist worden. Die dafür gezahlte Vergütung an die Anlagenbetreiber ist angegeben.

EEG Primärenergieart MWh T€ 1) 
§ 40 Wasserkraft 0 0
§ 41 Deponiegas, Klärgas, Grubengas 0 0
§ 42 Biomasse, Biogas 6.381 1.410
§ 45 Geothermie 0 0
§ 46 Windenergie 3.770 341
§ 48 Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik) 18.633 6.505
Gesamt: Einspeisungen nach dem EEG 28.784 8.256

1) 401 T€ vermiedene Netzentgelte, die gegenüber dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber in Abzug gebracht wurden, sind in der Tabelle berücksichtigt. Der EEG-pflichtige Letztverbraucherabsatz im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg GmbH beträgt 149.710 MWh.

Daten zum Erneuerbare-Energien-Gesetz gemäß §72 EEG im Jahr 2015

Im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg GmbH sind im Kalenderjahr 2015 folgende Mengen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingespeist worden. Die dafür gezahlte Vergütung an die Anlagenbetreiber ist angegeben.

EEG Primärenergieart
MWh
T€ 1) 
§ 40 Wasserkraft
0
0
§ 41-43 Deponiegas, Klärgas, Grubengas
0
0
§ 44 Biomasse, Biogas
7.738
1.696
§ 48 Geothermie
0
0
§ 49 Windenergie
6.480
587
§ 51 Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik)
19.504
6.870
Gesamt: Einspeisungen nach dem EEG
33.722
9.153

1) 296 T€ vermiedene Netzentgelte, die gegenüber dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber in Abzug gebracht wurden, sind in der Tabelle berücksichtigt. Der EEG-pflichtige Letztverbraucherabsatz im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg GmbH beträgt 151.081 MWh.

Daten zum Erneuerbare-Energien-Gesetz gemäß §52 EEG im Jahr 2014

Im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg GmbH sind im Kalenderjahr 2014 folgende Mengen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingespeist worden. Die dafür gezahlte Vergütung an die Anlagenbetreiber ist angegeben.

EEG Primärenergieart
MWh
T€ 1) 
§ 23 Wasserkraft
0
0
§ 24 Deponiegas, Klärgas, Grubengas
0
0
§ 27 Biomasse, Biogas
7.519
1.674
§ 28 Geothermie
0
0
§ 29 Windenergie
3.230
292
§ 32 Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik)
18.628
6.645
Gesamt: Einspeisungen nach dem EEG
29.377
8.611

1) 265 T€ vermiedene Netzentgelte, die gegenüber dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber in Abzug gebracht wurden, sind in der Tabelle berücksichtigt. Der EEG-pflichtige Letztverbraucherabsatz im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg GmbH beträgt 152.538 MWh.

Daten zum Erneuerbare-Energien-Gesetz gemäß §52 EEG im Jahr 2013

Im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg AG sind im Kalenderjahr 2013 folgende Mengen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingespeist worden. Die dafür gezahlte Vergütung an die Anlagenbetreiber ist angegeben.

EEG Primärenergieart
MWh
T€ 1) 
§ 23 Wasserkraft
0
0
§ 24 Deponiegas, Klärgas, Grubengas
0
0
§ 27 Biomasse, Biogas
9.053
2.033
§ 28 Geothermie
0
0
§ 29 Windenergie
3.267
295
§ 32 Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik)
17.116
6.204
Gesamt: Einspeisungen nach dem EEG
29.436
8.532

1) 213 T€ vermiedene Netzentgelte, die gegenüber dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber in Abzug gebracht wurden, sind in der Tabelle berücksichtigt. Der EEG-pflichtige Letztverbraucherabsatz im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg AG beträgt 156.073 MWh.

Daten zum Erneuerbare-Energien-Gesetz gemäß §52 EEG im Jahr 2012

Im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg AG sind im Kalenderjahr 2012 folgende Mengen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingespeist worden. Die dafür gezahlte Vergütung an die Anlagenbetreiber ist angegeben.

EEG Primärenergieart
MWh
T€ 1) 
§ 23 Wasserkraft
0
0
§ 24 Deponiegas, Klärgas, Grubengas
0
0
§ 27 Biomasse, Biogas
8.975
1.998
§ 28 Geothermie
0
0
§ 29 Windenergie
31.986
2.796
§ 32 Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik)
16.232
6.165
Gesamt: Einspeisungen nach dem EEG
57.193
10.959

1) 225 T€ vermiedene Netzentgelte, die gegenüber dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber in Abzug gebracht wurden, sind in der Tabelle berücksichtigt. Der EEG-pflichtige Letztverbraucherabsatz im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg AG beträgt 157.576 MWh.

Daten zum Erneuerbare-Energien-Gesetz gemäß §52 EEG im Jahr 2011

Im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg AG sind im Kalenderjahr 2011 folgende Mengen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingespeist worden. Die dafür gezahlte Vergütung an die Anlagenbetreiber ist angegeben.

EEG Primärenergieart
MWh
T€ 1) 
§ 23 Wasserkraft
0
0
§ 24 Deponiegas, Klärgas, Grubengas
0
0
§ 27 Biomasse, Biogas
3.246
733
§ 28 Geothermie
0
0
§ 29 Windenergie
39.706
3.483
§ 32 Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik)
12.649
5.210
Gesamt: Einspeisungen nach dem EEG
55.601
9.426

1) 118 T€ vermiedene Netzentgelte, die gegenüber dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber in Abzug gebracht wurden, sind in der Tabelle berücksichtigt. Der EEG-pflichtige Letztverbraucherabsatz im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg AG beträgt 158.264 MWh.

Daten zum Erneuerbare-Energien-Gesetz gemäß §52 EEG im Jahr 2010

Im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg AG sind im Kalenderjahr 2010 folgende Mengen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingespeist worden. Die dafür gezahlte Vergütung an die Anlagenbetreiber ist angegeben.

EEG Primärenergieart
MWh
T€ 1) 
§ 23 Wasserkraft
0
0
§ 24 Deponiegas, Klärgas, Grubengas
0
0
§ 27 Biomasse, Biogas
2.059
444
§ 28 Geothermie
0
0
§ 29 Windenergie
31.558
2.768
§ 32 Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik)
8.619
3.765
Gesamt: Einspeisungen nach dem EEG
42.236
6.977

1) 121 T€ vermiedene Netzentgelte, die gegenüber dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber in Abzug gebracht wurden, sind in der Tabelle berücksichtigt. Der EEG-pflichtige Letztverbraucherabsatz im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg AG beträgt 157.467 MWh.

Daten zum Erneuerbare-Energien-Gesetz gemäß §52 EEG im Jahr 2009

Im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg AG sind im Kalenderjahr 2009 folgende Mengen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingespeist worden. Die dafür gezahlte Vergütung an die Anlagenbetreiber ist angegeben.

EEG Primärenergieart
MWh
T€ 1) 
§ 6 Wasserkraft
0
0
§ 7 Deponiegas, Klärgas, Grubengas
0
0
§ 8 Biomasse, Biogas
2.112
448
§ 9 Geothermie
0
0
§ 10 Windenergie
36.835
3.231
§ 11 Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik)
4.207
2.000
Gesamt: Einspeisungen nach dem EEG
43.154
5.679

1) 101 T€ vermiedene Netzentgelte, die gegenüber dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber in Abzug gebracht wurden, sind in der Tabelle berücksichtigt. Der EEG-pflichtige Letztverbraucherabsatz im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg AG beträgt 153.687 MWh.

Daten zum Erneuerbare-Energien-Gesetz gemäß §52 EEG im Jahr 2008

Im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg AG sind im Kalenderjahr 2008 folgende Mengen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingespeist worden. Die dafür gezahlte Vergütung an die Anlagenbetreiber ist angegeben.

EEG Primärenergieart
MWh
T€ 1) 
§ 6 Wasserkraft
0
0
§ 7 Deponiegas, Klärgas, Grubengas
0
0
§ 8 Biomasse, Biogas
2.027
343
§ 9 Geothermie
0
0
§ 10 Windenergie
41.733
3.659
§ 11 Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik)
2.257
1.136
Gesamt: Einspeisungen nach dem EEG
46.016
5.139

1) 81 T€ vermiedene Netzentgelte, die gegenüber dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber in Abzug gebracht wurden, sind in der Tabelle berücksichtigt. Der EEG-pflichtige Letztverbraucherabsatz im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg AG beträgt 231.869 MWh.

Daten zum Erneuerbare-Energien-Gesetz gemäß §15 EEG im Jahr 2007

Im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg AG sind im Kalenderjahr 2007 folgende Mengen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingespeist worden. Die dafür gezahlte Vergütung an die Anlagenbetreiber ist angegeben.

EEG Primärenergieart
MWh
T€ 1) 
§ 6 Wasserkraft
0
0
§ 7 Deponiegas, Klärgas, Grubengas
0
0
§ 8 Biomasse, Biogas
1.710
283
§ 9 Geothermie
0
0
§ 10 Windenergie
42.415
3.721
§ 11 Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik)
1.228
641
Gesamt: Einspeisungen nach dem EEG
45.353
4.645

1) 94 T€ vermiedene Netzentgelte, die gegenüber dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber in Abzug gebracht wurden, sind in der Tabelle berücksichtigt. Der EEG-pflichtige Letztverbraucherabsatz im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg AG beträgt 250.646 MWh.

Daten zum Erneuerbare-Energien-Gesetz gemäß §15 EEG im Jahr 2006

Im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg AG sind im Kalenderjahr 2006 folgende Mengen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingespeist worden. Die dafür gezahlte Vergütung an die Anlagenbetreiber ist angegeben.

EEG Primärenergieart
MWh
T€ 1) 
§ 6 Wasserkraft
0
0
§ 7 Deponiegas, Klärgas, Grubengas
0
0
§ 8 Biomasse, Biogas
3
0
§ 9 Geothermie
0
0
§ 10 Windenergie
40.418
3.459
§ 11 Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik)
734
390
Gesamt: Einspeisungen nach dem EEG
41.155
3.850

1) 91 T€ vermiedene Netzentgelte, die gegenüber dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber in Abzug gebracht wurden, sind in der Tabelle berücksichtigt. Der EEG-pflichtige Letztverbraucherabsatz im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg AG beträgt 223.664 MWh.

Daten zum Erneuerbare-Energien-Gesetz gemäß §15 EEG im Jahr 2005

Im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg AG sind im Kalenderjahr 2005 folgende Mengen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingespeist worden. Die dafür gezahlte Vergütung an die Anlagenbetreiber ist angegeben.

EEG Primärenergieart MWh T€ 1) 
Wasserkraft
0
0
§ 7 Deponiegas, Klärgas, Grubengas
0
0
§ 8 Biomasse, Biogas
0
0
§ 9 Geothermie
0
0
§ 10 Windenergie
35.654
3.156
§ 11 Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik)
408
221
Gesamt: Einspeisungen nach dem EEG
36.062
3.377

1) 150 T€ vermiedene Netzentgelte, die gegenüber dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber in Abzug gebracht wurden, sind in der Tabelle berücksichtigt. Der EEG-pflichtige Letztverbraucherabsatz im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg AG beträgt 267.378 MWh.

Musterrechnung Einspeisung BHKW

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Musterrechung Einspeisung Selbstverbrauch Solar

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter folgender Rufnummer: 0800-1544800.

Gem. § 9 des EEG 2017 „Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien“ sind Anlagenbetreiberinnen und -betreiber verpflichtet, folgende Bedingungen zur Reduzierung der Einspeise-Leistung bei Netzüberlastung zu erfüllen:

EEG- und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung über 100 kW:

a) Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung und
b) Einrichtung zur Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung

PV-Anlagen von 30 kW bis 100 kW:
a) technische Einrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung

PV-Anlagen bis einschließlich 30 kW:

a) technische Einrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung, oder
b) Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung am Netzverknüpfungspunkt dauerhaft auf 70% der installierten Leistung

Die Pflicht zur Installation der Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Eiinspeiseleistung sowie zur Übernahme der damit verbunden Kosten trifft den Anlagenbetreiber.

Gem. § 32 Abs. 4 EEG 2017 besteht kein Anspruch auf Vergütung, solange eine Anlagenbetreiberin oder ein Anlagenbetreiber die Verpflichtung nicht erfüllt.

Die “ Technischen Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach § 9 Nr. 1
des erneuerbare-Energien-Gesetzes stehen Ihnen zur Verfügung.

Techn. Mindestanforderung Einspeisemanagement