Einspeisung EEG
Gesetzeszweck des EEG ist eine nachhaltige Energieversorgung im Interesse von Klima-, Natur- und Umweltschutz, um eine Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung auf mindestens 35 % bis 2020 zu erreichen.
Das EEG verpflichtet uns als Netzbetreiber zur Abnahme von Strom aus Erneuerbaren Energien und diesen entsprechend den gesetzlichen Regelungen zu vergüten.
Das EEG gilt für Anlagen zur Produktion von Elektrizität aus Wasserkraft, Windkraft, solarer Strahlungsenergie, Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas oder aus Biomasse.
Hinweis zur Anmeldung einer Photovoltaikanlage
Hier finden Sie alle notwendigen Informationen zur Anmeldung Ihrer PV-Anlage.
Phovoltaikanlagen sind genehmigungspflichtige elektrische Anlagen, deren Errichtung bei uns beantragt werden muss.
Bitte senden Sie uns vorab das Formular Netzanfrage EEG zu, damit eine Netzverträglichkeitsprüfung durchgeführt, sowie die entsprechende Netzkapazität reserviert werden kann.
Wir werden Sie kurzfristig über das Ergebnis der Prüfung informieren.
Haben Sie die Einspeisezusage von uns erhalten, kann die EEG-Anlage bei uns beantragt werden. Hierzu benötigen Sie folgende Formulare:
- Kundendatenblatt PV (incl. der im Datenblatt geforderten Anlagen)
- Fertigstellungsanzeige einer zugelassenen Elektroinstallationsfirma
Diese Anlagen können nur durch konzessionierte Elektroinstallateure beantragt bzw. montiert werden.
Nähere Auskünfte erhalten Sie unter folgender Rufnummer: 0800-1544800.
Die Vergütung erfolgt nach dem Gesetz über den Ausbau Erneuerbarer Energien (EEG).
Nach erfolgter Inbetriebnahme müssen Sie ihre Anlage noch beim Marktstammdatenregister registrieren.
Informationen zum Marktstammdatenregister
Ab dem 01.07.2017 tritt die neue Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) in Kraft. Ziel der Verordnung ist es, mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) ein umfassendes und einheitliches Register des Strom- und Gasmarktes aufzubauen, das von den Behörden und den Marktakteuren des Energiebereichs (Strom und Gas) genutzt werden kann. Viele behördliche Meldepflichten können zukünftig durch die zentrale Registrierung vereinheitlicht, vereinfacht oder ganz abgeschafft werden.
Die Bundesnetzagentur stellt das Marktstammdatenregister als behördliches Register für den Strom- und Gasmarkt auf der Basis von § 111e und § 111f EnWG sowie der Verordnung über die Registrierung energiewirtschaftlicher Daten (MaStRV) zur Verfügung. Das MaStR ist – unter Wahrung der gebotenen Vertraulichkeit – öffentlich zugänglich und kann von jedermann genutzt werden.
Das MaStR erfasst als zentrales Register Daten zu sämtlichen Erzeugungsanlagen:
- Alle neuen Anlagen und alle bestehenden Anlagen,
- Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer und konventioneller Energie,
- Anlagen zur Erzeugung von Strom und Gas.
Die Registrierungspflicht besteht auch dann, wenn für den Strom aus der Anlage keine Förderung gewährt oder in Anspruch genommen wird.
Den Link zur Anmeldung ihrer Anlage sowie detaillierte Informationen zum MaStR finden Sie hier: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/faq.html<
Gem. § 9 des EEG 2017 „Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien“ sind Anlagenbetreiberinnen und -betreiber verpflichtet, folgende Bedingungen zur Reduzierung der Einspeise-Leistung bei Netzüberlastung zu erfüllen:
EEG- und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung über 100 kW:
a) Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung und
b) Einrichtung zur Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung
PV-Anlagen von 30 kW bis 100 kW:
a) technische Einrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung
PV-Anlagen bis einschließlich 30 kW:
a) technische Einrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung, oder
b) Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung am Netzverknüpfungspunkt dauerhaft auf 70% der installierten Leistung
Die Pflicht zur Installation der Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Eiinspeiseleistung sowie zur Übernahme der damit verbunden Kosten trifft den Anlagenbetreiber.
Gem. § 32 Abs. 4 EEG 2017 besteht kein Anspruch auf Vergütung, solange eine Anlagenbetreiberin oder ein Anlagenbetreiber die Verpflichtung nicht erfüllt.
Die “ Technischen Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach § 9 Nr. 1
des erneuerbare-Energien-Gesetzes stehen Ihnen zur Verfügung.
Anmeldung zur Direktvermarktung nach § 4 KWKG 2016
Um eine fristgerechte Anmeldung gewährleisten zu können, ist der Wechsel in die Direktvermarktung nach dem KWKG 2016 spätestens vor Beginn des jeweils vorangegangenen Kalendermonats bei dem Netzbetreiber anzuzeigen.
Damit Ihre Anfrage möglichst schnell bearbeitet werden kann, bitten wir Sie, das unten stehende Anmeldeformular herunterzuladen, elektronisch auszufüllen und dies per E-mail zusammen mit dem Kommunikationsdatenblatt und der Zuordnungsermächtigung des Lieferanten an die angegebene Adresse zu verschicken. Zusätzlich bitten wir um Zusendung der unterschriebenen Originale per Post.
Soll der produzierte Strom anteilig von mehreren Lieferanten aufgenommen werden, bitten wir Sie alle Lieferanten aufzuführen sowie um Zusendung der jeweiligen Zuordnungsermächtigungen und Kontaktdatenblätter.
Bitte beachten Sie, dass auch bei bereits bestehender Direktvermarktung eine Änderung der Direktvermarkungsform, eine Änderung der prozentualen Anteile oder bei einem Wechsel zurück in die KWK-Vergütung dies vor Beginn des vorangegangenen Monats anhand des ausgefüllten Formulars gemeldet werden muss.
Anmeldung Von Bilanzkreiswechsel
Rückzuordnung Von EEG :KWKG Erzeugungsanlagen In Gesetzliche Förderung
Konformitätserklärung für Biomasse nach EEG
Vordruck VDE AR-N 4105 E1 Antragstellung
Vordruck VDE AR-N 4105 E2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen
Vordruck VDE AR-N 4105 E3 Datenblatt für Speicher
Vordruck VDE AR-N 4105 E4 Einheitenzertifikat (Hersteller)
Vordruck VDE AR-N 4105 E5 Prüfbericht (Hersteller) >75A
Vordruck VDE AR-N 4105 E6 Zertifikat Netz- und Anlagenschutz
Vordruck VDE AR-N 4105 E7 Anforderungen an den Prüfbericht zum NA-Schutz
Vordruck VDE AR-N 4105 E8 Inbetriebsetzungsprotokoll
Vordruck VDE AR-N 4105 E9 Betriebserlaubnisverfahren (durch Netzbetreiber)
Einspeisemanagement Technische Mindestanforderungen
Anmeldung von Bilanzkreiswechsel
Rückzuordnung von EEG-/KWKG-Erzeugungsanlagen in die gesetzliche Förderung
Eigentümerwechsel EEG / KWK Anlagen
Datenblatt Änderung Bankverbindung Eigenerzeugungsanlage
Anmeldung steckerfertige Erzeugungsanlage
Formular Antrag auf Aufhebung der 70%-Wirkleistungsbegrenzung
EEG | Primärenergieart | MWh | T€ 1) |
§ 40 | Wasserkraft | 0 | 0 |
§ 41 | Deponiegas, Klärgas, Grubengas | 0 | 0 |
§ 42 | Biomasse, Biogas | 6.223 | 1.396 |
§ 45 | Geothermie | 0 | 0 |
§ 46 | Windenergie | 2.136 | 188 |
§ 48 | Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik) | 18.819 | 6.513 |
Gesamt: | Einspeisungen nach dem EEG | 27.178 | 8.097 |
1) 400 T€ vermiedene Netzentgelte, die gegenüber dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber in Abzug gebracht wurden, sind in der Tabelle berücksichtigt. Der EEG-pflichtige Letztverbraucherabsatz im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg GmbH beträgt 147.997 MWh.
Daten zum Erneuerbare-Energien-Gesetz gemäß §72 EEG im Jahr 2016
Im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg GmbH sind im Kalenderjahr 2016 folgende Mengen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingespeist worden. Die dafür gezahlte Vergütung an die Anlagenbetreiber ist angegeben.
EEG | Primärenergieart | MWh | T€ 1) |
§ 40 | Wasserkraft | 0 | 0 |
§ 41 | Deponiegas, Klärgas, Grubengas | 0 | 0 |
§ 42 | Biomasse, Biogas | 6.381 | 1.410 |
§ 45 | Geothermie | 0 | 0 |
§ 46 | Windenergie | 3.770 | 341 |
§ 48 | Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik) | 18.633 | 6.505 |
Gesamt: | Einspeisungen nach dem EEG | 28.784 | 8.256 |
1) 401 T€ vermiedene Netzentgelte, die gegenüber dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber in Abzug gebracht wurden, sind in der Tabelle berücksichtigt. Der EEG-pflichtige Letztverbraucherabsatz im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg GmbH beträgt 149.710 MWh.
Daten zum Erneuerbare-Energien-Gesetz gemäß §72 EEG im Jahr 2015
Im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg GmbH sind im Kalenderjahr 2015 folgende Mengen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingespeist worden. Die dafür gezahlte Vergütung an die Anlagenbetreiber ist angegeben.
EEG | Primärenergieart |
MWh |
T€ 1) |
§ 40 | Wasserkraft |
0 |
0 |
§ 41-43 | Deponiegas, Klärgas, Grubengas |
0 |
0 |
§ 44 | Biomasse, Biogas |
7.738 |
1.696 |
§ 48 | Geothermie |
0 |
0 |
§ 49 | Windenergie |
6.480 |
587 |
§ 51 | Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik) |
19.504 |
6.870 |
Gesamt: | Einspeisungen nach dem EEG |
33.722 |
9.153 |
1) 296 T€ vermiedene Netzentgelte, die gegenüber dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber in Abzug gebracht wurden, sind in der Tabelle berücksichtigt. Der EEG-pflichtige Letztverbraucherabsatz im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg GmbH beträgt 151.081 MWh.
Daten zum Erneuerbare-Energien-Gesetz gemäß §52 EEG im Jahr 2014
Im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg GmbH sind im Kalenderjahr 2014 folgende Mengen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingespeist worden. Die dafür gezahlte Vergütung an die Anlagenbetreiber ist angegeben.
EEG | Primärenergieart |
MWh |
T€ 1) |
§ 23 | Wasserkraft |
0 |
0 |
§ 24 | Deponiegas, Klärgas, Grubengas |
0 |
0 |
§ 27 | Biomasse, Biogas |
7.519 |
1.674 |
§ 28 | Geothermie |
0 |
0 |
§ 29 | Windenergie |
3.230 |
292 |
§ 32 | Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik) |
18.628 |
6.645 |
Gesamt: | Einspeisungen nach dem EEG |
29.377 |
8.611 |
1) 265 T€ vermiedene Netzentgelte, die gegenüber dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber in Abzug gebracht wurden, sind in der Tabelle berücksichtigt. Der EEG-pflichtige Letztverbraucherabsatz im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg GmbH beträgt 152.538 MWh.
Daten zum Erneuerbare-Energien-Gesetz gemäß §52 EEG im Jahr 2013
Im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg AG sind im Kalenderjahr 2013 folgende Mengen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingespeist worden. Die dafür gezahlte Vergütung an die Anlagenbetreiber ist angegeben.
EEG | Primärenergieart |
MWh |
T€ 1) |
§ 23 | Wasserkraft |
0 |
0 |
§ 24 | Deponiegas, Klärgas, Grubengas |
0 |
0 |
§ 27 | Biomasse, Biogas |
9.053 |
2.033 |
§ 28 | Geothermie |
0 |
0 |
§ 29 | Windenergie |
3.267 |
295 |
§ 32 | Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik) |
17.116 |
6.204 |
Gesamt: | Einspeisungen nach dem EEG |
29.436 |
8.532 |
1) 213 T€ vermiedene Netzentgelte, die gegenüber dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber in Abzug gebracht wurden, sind in der Tabelle berücksichtigt. Der EEG-pflichtige Letztverbraucherabsatz im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg AG beträgt 156.073 MWh.
Daten zum Erneuerbare-Energien-Gesetz gemäß §52 EEG im Jahr 2012
Im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg AG sind im Kalenderjahr 2012 folgende Mengen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingespeist worden. Die dafür gezahlte Vergütung an die Anlagenbetreiber ist angegeben.
EEG | Primärenergieart |
MWh |
T€ 1) |
§ 23 | Wasserkraft |
0 |
0 |
§ 24 | Deponiegas, Klärgas, Grubengas |
0 |
0 |
§ 27 | Biomasse, Biogas |
8.975 |
1.998 |
§ 28 | Geothermie |
0 |
0 |
§ 29 | Windenergie |
31.986 |
2.796 |
§ 32 | Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik) |
16.232 |
6.165 |
Gesamt: | Einspeisungen nach dem EEG |
57.193 |
10.959 |
1) 225 T€ vermiedene Netzentgelte, die gegenüber dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber in Abzug gebracht wurden, sind in der Tabelle berücksichtigt. Der EEG-pflichtige Letztverbraucherabsatz im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg AG beträgt 157.576 MWh.
Daten zum Erneuerbare-Energien-Gesetz gemäß §52 EEG im Jahr 2011
Im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg AG sind im Kalenderjahr 2011 folgende Mengen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingespeist worden. Die dafür gezahlte Vergütung an die Anlagenbetreiber ist angegeben.
EEG | Primärenergieart |
MWh |
T€ 1) |
§ 23 | Wasserkraft |
0 |
0 |
§ 24 | Deponiegas, Klärgas, Grubengas |
0 |
0 |
§ 27 | Biomasse, Biogas |
3.246 |
733 |
§ 28 | Geothermie |
0 |
0 |
§ 29 | Windenergie |
39.706 |
3.483 |
§ 32 | Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik) |
12.649 |
5.210 |
Gesamt: | Einspeisungen nach dem EEG |
55.601 |
9.426 |
1) 118 T€ vermiedene Netzentgelte, die gegenüber dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber in Abzug gebracht wurden, sind in der Tabelle berücksichtigt. Der EEG-pflichtige Letztverbraucherabsatz im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg AG beträgt 158.264 MWh.
Daten zum Erneuerbare-Energien-Gesetz gemäß §52 EEG im Jahr 2010
Im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg AG sind im Kalenderjahr 2010 folgende Mengen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingespeist worden. Die dafür gezahlte Vergütung an die Anlagenbetreiber ist angegeben.
EEG | Primärenergieart |
MWh |
T€ 1) |
§ 23 | Wasserkraft |
0 |
0 |
§ 24 | Deponiegas, Klärgas, Grubengas |
0 |
0 |
§ 27 | Biomasse, Biogas |
2.059 |
444 |
§ 28 | Geothermie |
0 |
0 |
§ 29 | Windenergie |
31.558 |
2.768 |
§ 32 | Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik) |
8.619 |
3.765 |
Gesamt: | Einspeisungen nach dem EEG |
42.236 |
6.977 |
1) 121 T€ vermiedene Netzentgelte, die gegenüber dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber in Abzug gebracht wurden, sind in der Tabelle berücksichtigt. Der EEG-pflichtige Letztverbraucherabsatz im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg AG beträgt 157.467 MWh.
Daten zum Erneuerbare-Energien-Gesetz gemäß §52 EEG im Jahr 2009
Im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg AG sind im Kalenderjahr 2009 folgende Mengen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingespeist worden. Die dafür gezahlte Vergütung an die Anlagenbetreiber ist angegeben.
EEG | Primärenergieart |
MWh |
T€ 1) |
§ 6 | Wasserkraft |
0 |
0 |
§ 7 | Deponiegas, Klärgas, Grubengas |
0 |
0 |
§ 8 | Biomasse, Biogas |
2.112 |
448 |
§ 9 | Geothermie |
0 |
0 |
§ 10 | Windenergie |
36.835 |
3.231 |
§ 11 | Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik) |
4.207 |
2.000 |
Gesamt: | Einspeisungen nach dem EEG |
43.154 |
5.679 |
1) 101 T€ vermiedene Netzentgelte, die gegenüber dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber in Abzug gebracht wurden, sind in der Tabelle berücksichtigt. Der EEG-pflichtige Letztverbraucherabsatz im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg AG beträgt 153.687 MWh.
Daten zum Erneuerbare-Energien-Gesetz gemäß §52 EEG im Jahr 2008
Im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg AG sind im Kalenderjahr 2008 folgende Mengen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingespeist worden. Die dafür gezahlte Vergütung an die Anlagenbetreiber ist angegeben.
EEG | Primärenergieart |
MWh |
T€ 1) |
§ 6 | Wasserkraft |
0 |
0 |
§ 7 | Deponiegas, Klärgas, Grubengas |
0 |
0 |
§ 8 | Biomasse, Biogas |
2.027 |
343 |
§ 9 | Geothermie |
0 |
0 |
§ 10 | Windenergie |
41.733 |
3.659 |
§ 11 | Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik) |
2.257 |
1.136 |
Gesamt: | Einspeisungen nach dem EEG |
46.016 |
5.139 |
1) 81 T€ vermiedene Netzentgelte, die gegenüber dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber in Abzug gebracht wurden, sind in der Tabelle berücksichtigt. Der EEG-pflichtige Letztverbraucherabsatz im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg AG beträgt 231.869 MWh.
Daten zum Erneuerbare-Energien-Gesetz gemäß §15 EEG im Jahr 2007
Im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg AG sind im Kalenderjahr 2007 folgende Mengen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingespeist worden. Die dafür gezahlte Vergütung an die Anlagenbetreiber ist angegeben.
EEG | Primärenergieart |
MWh |
T€ 1) |
§ 6 | Wasserkraft |
0 |
0 |
§ 7 | Deponiegas, Klärgas, Grubengas |
0 |
0 |
§ 8 | Biomasse, Biogas |
1.710 |
283 |
§ 9 | Geothermie |
0 |
0 |
§ 10 | Windenergie |
42.415 |
3.721 |
§ 11 | Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik) |
1.228 |
641 |
Gesamt: | Einspeisungen nach dem EEG |
45.353 |
4.645 |
1) 94 T€ vermiedene Netzentgelte, die gegenüber dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber in Abzug gebracht wurden, sind in der Tabelle berücksichtigt. Der EEG-pflichtige Letztverbraucherabsatz im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg AG beträgt 250.646 MWh.
Daten zum Erneuerbare-Energien-Gesetz gemäß §15 EEG im Jahr 2006
Im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg AG sind im Kalenderjahr 2006 folgende Mengen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingespeist worden. Die dafür gezahlte Vergütung an die Anlagenbetreiber ist angegeben.
EEG | Primärenergieart |
MWh |
T€ 1) |
§ 6 | Wasserkraft |
0 |
0 |
§ 7 | Deponiegas, Klärgas, Grubengas |
0 |
0 |
§ 8 | Biomasse, Biogas |
3 |
0 |
§ 9 | Geothermie |
0 |
0 |
§ 10 | Windenergie |
40.418 |
3.459 |
§ 11 | Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik) |
734 |
390 |
Gesamt: | Einspeisungen nach dem EEG |
41.155 |
3.850 |
1) 91 T€ vermiedene Netzentgelte, die gegenüber dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber in Abzug gebracht wurden, sind in der Tabelle berücksichtigt. Der EEG-pflichtige Letztverbraucherabsatz im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg AG beträgt 223.664 MWh.
Daten zum Erneuerbare-Energien-Gesetz gemäß §15 EEG im Jahr 2005
Im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg AG sind im Kalenderjahr 2005 folgende Mengen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingespeist worden. Die dafür gezahlte Vergütung an die Anlagenbetreiber ist angegeben.
EEG | Primärenergieart | MWh | T€ 1) |
Wasserkraft |
0 |
0 |
|
§ 7 | Deponiegas, Klärgas, Grubengas |
0 |
0 |
§ 8 | Biomasse, Biogas |
0 |
0 |
§ 9 | Geothermie |
0 |
0 |
§ 10 | Windenergie |
35.654 |
3.156 |
§ 11 | Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik) |
408 |
221 |
Gesamt: | Einspeisungen nach dem EEG |
36.062 |
3.377 |
1) 150 T€ vermiedene Netzentgelte, die gegenüber dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber in Abzug gebracht wurden, sind in der Tabelle berücksichtigt. Der EEG-pflichtige Letztverbraucherabsatz im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg AG beträgt 267.378 MWh.
Musterrechnung Einspeisung BHKW
Musterrechnung Einspeisung Direktvermarktung
Musterrechung Einspeisung Selbstverbrauch Solar
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter folgender Rufnummer: 0800-1544800.
Gem. § 9 des EEG 2017 „Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien“ sind Anlagenbetreiberinnen und -betreiber verpflichtet, folgende Bedingungen zur Reduzierung der Einspeise-Leistung bei Netzüberlastung zu erfüllen:
EEG- und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung über 100 kW:
a) Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung und
b) Einrichtung zur Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung
PV-Anlagen von 30 kW bis 100 kW:
a) technische Einrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung
PV-Anlagen bis einschließlich 30 kW:
a) technische Einrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung, oder
b) Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung am Netzverknüpfungspunkt dauerhaft auf 70% der installierten Leistung
Die Pflicht zur Installation der Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Eiinspeiseleistung sowie zur Übernahme der damit verbunden Kosten trifft den Anlagenbetreiber.
Gem. § 32 Abs. 4 EEG 2017 besteht kein Anspruch auf Vergütung, solange eine Anlagenbetreiberin oder ein Anlagenbetreiber die Verpflichtung nicht erfüllt.
Die “ Technischen Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach § 9 Nr. 1
des erneuerbare-Energien-Gesetzes stehen Ihnen zur Verfügung.