Netz- u. Hausanschluss

Hierzu ist die Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz der Alliander Netz Heinsberg GmbH notwendig.

Sobald Sie den Stromanschluss beantragt haben, unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot zur Errichtung bzw. Änderung des Anschlusses.

Nach erfolgter Auftragserteilung vereinbaren wir mit Ihnen einen gemeinsamen Ortstermin mit allen Versorgern (Gas, Wasser, Strom, Wärme).

Nach Fertigstellung der elektrischen Anlage durch einen konzessionierten Installateur, stellt dieser den Antrag auf Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz.

Nutzen Sie Ihren Anschluss selbst, erhalten Sie zusätzlich einen Anschlussnutzungsvertrag. Der Netzanschlussvertrag wird zwischen dem Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber abgeschlossen. Er regelt die technischen Eigenschaften des unmittelbaren Netzanschlusses einer Kundenanlage.

Wird ein bestehender Anschluss von Ihnen genutzt, ohne dass Sie der Eigentümer des Anschlusses sind, bitten wir Sie, uns so schnell wie möglich davon in Kenntnis zu setzen um mit Ihnen einen Anschlussnutzungsvertrag zu schließen.

Der Anschlussnutzungsvertrag wird zwischen dem letztverbrauchenden Kunden und dem Netzbetreiber abgeschlossen. Er regelt die Rechte und Pflichten, die sich aus der Belieferung über diesen Anschluss und dessen Nutzung zur Entnahme von Elektrizität ergeben.

Der Vertrag wird im Normalfall im Rahmen der Netznutzungsanmeldung durch den Stromlieferanten entsprechend dem Lieferantenrahmenvertrag abgeschlossen.

Netzanschlussvertrag

Anschlussnutzungsvertrag

Hier finden Sie die Formulare nach VDE AR-N 4110 gem. den TAR Mittelspannung:

TAR Mittelspannung Formulare

Technische Mindestanforderungen nach § 19 Abs.1 EnWG für Netzanschluss Strom

Alliander Netz Heinsberg GmbH ist nach § 19 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden sowie Verbindungs- und Direktleitungen technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und Betrieb festzulegen sowie zu veröffentlichen.

Darüber hinaus ist Alliander Netz Heinsberg GmbH nach Maßgabe von § 20 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) berechtigt, für Anschlüsse an das Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung weitere technische Anforderungen an den Netzanschluss und andere Anlagenteile sowie den Betrieb der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers bzw. Anschlussnutzers einschließlich der Eigenanlage festzulegen.

Die technischen Mindestanforderungen nach § 19 EnWG sowie die Technischen Anschlussbedingungen Strom nach § 20 NAV sind zusammengefasst als „Technische Anschlussbedingungen an das Niederspannungsnetz der Alliander Netz Heinsberg „. Anlagen können nur unter Einhaltung dieser Technischen Anschlussbedingungen der Alliander Netz Heinsberg angeschlossen und betrieben werden.

Technische Anschlussbedingungen an das Niederspannungsnetz der Alliander Netz Heinsberg

Technische Anschlussbedingungen an das Mittelspannungsnetz der Alliander Netz Heinsberg 

Technische Mindestanforderungen Messstellenbetrieb Strom

Technische Mindestanforderungen Einspeisemanagement

Technische Anschlussregel Mittelspannung (VDE-AR-N 4110)

Technische Anschlussregel Niederspannung (VDE-AR-N 4100)

Die VDE-Richtlinien sind urheberrechtlich geschützt. Sie können im Netzbetrieb der Alliander Netz Heinsberg GmbH, Glanzstoffstraße 10 in Heinsberg eingesehen werden.

Für Arbeiten direkt ab dem Anschluss benötigen Installateure die Zertifizierung eines Netzbetreibers.

Installateurverzeichnis Alliander

Antrag Elektro Installateur Verzeichnis Alliander

Das gesamte Versorgungsnetz für Strom- und Gasleitungen ist dokumentiert und kann auf Anfrage bei Alliander eingesehen werden.

Bitte wenden Sie sich an unser Servicecenter unter der Rufnummer
0800 – 15 44 800 oder per Mail an planauskunft(at)alliander.de.


Vor Beginn von Erdarbeiten im Versorgungsgebiet sind Planauskünfte einzuholen.

Das Auffinden von Leitungen bzw. Leitungsfreilegungen sind der Alliander zur Sichtkontrolle zu melden.