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Informationen zum Netzzugang Strom

Weitere Dokumente sind unter den jeweiligen Themen einblendbar

In der Rubrik Netzzugang finden Sie Hinweise zu Ansprechpartner für die GPKE-Prozesse, Verträge, die den Netzzugang betreffen, Informationen zu verschiedenen Profilen, Differenzbilanzierung und Jahresmehr- und Mindermengen sowie gesetzlichen Rahmenbedingungen rund ums Stromnetz.

Ergebnisse der Differenzbilanzierung
(Differenzbilanzkreis)

An das Verteilnetz der Alliander Netz Heinsberg GmbH sind weniger als 100.000 Kunden angeschlossen. Daher ist die Alliander Netz Heinsberg von der Verpflichtung gemäß § 12 Abs. 3 StromNZV, einen Differenzbilanzkreis zu führen, ausgenommen.

Preisblatt Jahresmehr- und Mindermengen für die Gruppen der Standardlastprofile

Preis für Mehr-/Mindermengen

Die Mehr-/Mindermengen gemäß § 13 Abs. 2 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) ergeben sich bei Entnahmestellen mit Standardlastprofil (SLP) und temperaturabhängigen Lastprofil (TLP) aus der Differenz zwischen der auf Basis einer Prognose vom Lieferanten in den Bilanzkreis eingespeiste Energie und an der Lieferstelle tatsächlich entnommenen Energie.

Ab 01.01.2012 rechnet die Alliander Netz Heinsberg GmbH die Mehr- und Mindermengen mit den vom BDEW im Internet veröffentlichten SLP-Monats – Marktpreise ab.

Unter folgendem Link gelangen Sie zur Veröffentlichung des BDEW.

Download: Preisblatt BDEW Mehr- Mindermengen-Abrechnung

Die Mehr- und Mindermengen werden zzgl. Umsatzsteuer vergütet bzw. berechnet.

Haftungsausschluss

Da trotz aller Sorgfalt die Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der veröffentlichten Daten nicht garantiert werden kann, ist, soweit gesetzlich zulässig, eine diesbezügliche Haftung der Netz Heinsberg GmbH ausgeschlossen. Die Alliander Netz Heinsberg GmbH behält sich das Recht vor, nachträgliche Änderungen der Daten vorzunehmen, wenn dies zu Korrekturzwecken erforderlich sein sollte.

Hier finden Sie unseren Wiederverkäufernachweis.

Wiederverkäufernachweis

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Sie haben Fragen oder wollen sich beraten lassen?

Hier können Sie schnell und ohne lange Wartezeiten ihre Fragen stellen. Wir rufen Sie im Rahmen unserer Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 13:00 Uhr zurück.

Datenschutz: Wir verarbeiten die von ihnen übermittelten Daten zur Beantwortung ihrer Fragen.

Die Daten werden von uns bis zum Abschluss der Bearbeitung gespeichert. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie unter:
Datenschutz – www.alliander-netz.de

Schreiben Sie uns eine E-Mail

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Achtung: Irreführende Schreiben von Messdienstleistern

Aktuell erhalten viele Haushalte im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg Postwurfsendungen von DMG Deutsche Messwesen GmbH oder Metrify Smart Metering GmbH. Diese Briefe wirken oft amtlich. Sie drängen zu einem schnellen Zählerwechsel.

Wichtig zu wissen

  • Keine Verbindung: Alliander hat keine geschäftliche Beziehung zu diesen Firmen.
  • Reine Werbung: Es handelt sich um Werbeaktionen privater, wettbewerblicher Anbieter.
  • Kein Gesetz: Die Schreiben sind keine offiziellen behördlichen Aufforderungen.

Alliander ist Ihr Ansprechpartner
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) sind wir für den Zählerbetrieb in Ihrem Netzgebiet verantwortlich. Unser Netzgebiet umfasst:

  • das Stadtgebiet Heinsberg

Offizielle Infos oder Terminhinweise zum Zählertausch kommen ausschließlich direkt durch die Alliander Netz Heinsberg. Wir nutzen niemals allgemeine Postwurfsendungen.

Wann ist ein Smart Meter Pflicht?
Der Einbau eines intelligenten Messsystems ist nur in diesen Fällen gesetzlich vorgeschrieben:

  • Hoher Verbrauch: Stromverbrauch über 6.000 kWh pro Jahr.
  • Steuerbare Technik: Wärmepumpen oder Wallboxen mit Inbetriebnahme ab 01.01.2024.
  • Erzeugungsanlagen: Erzeugungsanlagen ab 7 kW Leistung (z. B. PV-Anlagen).

Alle anderen Haushalte müssen aktuell nicht wechseln. Ein voreiliger, freiwilliger Umstieg kann teurer werden.

Transparente Preise ohne versteckte Kosten
Lassen Sie sich nicht von kostenlosen Angeboten oder Fristen unter Druck setzen. Die Preise sind gesetzlich geregelt:

  • Moderne Messeinrichtung: Maximal 25 Euro pro Jahr (brutto).
  • Intelligentes Messsystem: Preisobergrenzen je nach Verbrauch und Nutzung.

Beim regulären Zählertausch durch Alliander Netz Heinsberg entstehen für Sie keine zusätzlichen Installationskosten.

Unsere Empfehlung
Unterschreiben Sie keine Verträge unter Zeitdruck.

Wenden Sie sich bei Fragen direkt an unseren Kundenservice. Weitere Informationen zum Thema intelligente Messsysteme finden Sie ebenfalls auf der Website der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/Metering.