Suche

Damit alles reibungslos läuft:

Technische Änderungen sind bei uns und im Marktstammdatenregister anzumelden.

Hier finden Sie alle notwendigen Informationen, um diese technischen Änderungen anzumelden.

Sie kaufen, verkaufen oder übertragen eine Immobilie, auf der eine Photovoltaikanlage montiert ist?
Sie haben eine Immobilie geerbt oder sind Teil einer Erbengemeinschaft zu der eine Erzeugungsanlage gehört?

Als Anlagenbetreiber tragen Sie die Verantwortung für Ihre Erzeugungsanlage. Wir als Verteilnetzbetreiber, die Bundesnetzagentur und bei KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen) zudem das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sind darauf angewiesen, aktuelle Eigentümerinnen und Eigentümer zu kennen. Auch die Übertragung der Einspeisevergütung kann nur nach Meldung des Betreiberwechsels erfolgen.

Bitte füllen Sie für den Betreiberwechsel das Formular Eigentümerwechsel vollständig aus und senden dies unterschrieben (alter und neuer Betreiber) an info.netz@alliander.de.

Ihre Photovoltaik-Module sind defekt oder beschädigt?

Das müssen Sie beim Austausch von Photovoltaik-Modulen beachten: 

Die PV-Austauschregelung EEG (Sonderregelung der Clearingstelle EEG) besagt, dass das Datum der Inbetriebnahme sowie die Vergütungshöhe der Anlage unverändert bleiben, wenn diese an demselben Standort ersetzt werden. 

Voraussetzung ist, dass die ursprüngliche Leistung nicht überschritten wird. Eine eventuelle Mehrleistung gilt als Neuanlage und wird nach dem heutigen Vergütungssatz vergütet. 

Link zur Clearingstelle Hinweis Nr. 141

Vorgehensweise: 

Ihr Elektriker nimmt den Austausch vor und meldet diesen über das Installateurportal. Für die Meldung benötigt der Installateur Ihre Kunden-Nummer. Diese finden Sie auf Ihrer letzten Abrechnung. 

Ihr Wechselrichter ist defekt oder muss ausgetauscht werden?

Bitte beachten Sie: 

Falls für die Anlage eine Wirkleistungsbegrenzung (70% Regelung) gem. EEG gilt, ist die Einstellung des neuen Wechselrichters von einer Elektrofachkraft vorzunehmen und uns mitzuteilen. 

Die aktuellen Vorgaben nach VDE-AR-N 4105 müssen erfüllt werden. 

Vorgehensweise: 

Ihr Elektriker nimmt den Austausch vor und meldet diesen über das Installateurportal. Für die Meldung benötigt der Installateur Ihre Kunden-Nummer. Diese finden Sie auf Ihrer letzten Abrechnung. 

Sie betreiben eine Photovoltaikanlage und möchten diese um einen Speicher erweitern, um den Eigenverbrauch zu erhöhen? 

Bitte beachten Sie: 

Sollte ein Eingriff in die Zähleranlage erfolgen, benötigen wir die Anmeldung zur Plombierung. 

Vorgehensweise: 

Ihr Elektriker nimmt den Einbau des Speichers vor und meldet diesen über das Installateurportal. Für die Meldung benötigt der Installateur Ihre Kunden-Nummer. Diese finden Sie auf Ihrer letzten Abrechnung. 

Bitte denken Sie daran den Speicher im Marktstammdatenregister anzumelden. 

Den Link zur Anmeldung ihrer Anlage sowie detaillierte Informationen zum MaStR finden Sie hier: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/.

Sie möchten die vorhandene 70% Wirkleistungsbegrenzung (Einspeisemanagement) für Ihre PV-Anlage aufheben?

Bitte beachten Sie: 

Die Aufhebung der 70% Wirkleistungsbegrenzung ist nur möglich bei: 

  • Anlagen < 7 kWp vor Inbetriebnahme 15.09.2022 oder
  • Anlagen < 25 kWp ab Inbetriebnahme 15.09.2022

Vorgehensweise: 

Ihr Elektriker führt die Aufhebung der 70 % Drosselung durch und meldet diese über das Installateurportal. Für die Meldung benötigt der Installateur Ihre Kunden-Nummer. Diese finden Sie auf Ihrer letzten Abrechnung. 

Sie möchten Ihr bestehendes Messkonzept ändern und den erzeugten Strom in anderer Form nutzen?

Bitte beachten Sie: 

Der Wechsel des Messkonzeptes ist im gleichen Monat der Umstellung dem Netzbetreiber anzuzeigen. Das Messkonzept wird erst dann durch den Netzbetreiber umgestellt, wenn wir Kenntnis von der Umstellung erlangt haben. 

Halten Sie bitte die Zählerstände zum Tag der Umstellung bereit. 

Bei Umstellung von Volleinspeisung auf die Überschusseinspeisung ist ein Zählerwechsel erforderlich. Bitte geben Sie die zugehörige Zählernummer an, um Verwechslungen auszuschließen. 

Vorgehensweise:

Ihr Elektriker führt die Änderung des Messkonzeptes durch und meldet diese. Ein ggfs. erforderlicher Gerätewechsel wird ebenfalls über das Installateurportal gemeldet. Für die Meldung benötigt der Installateur Ihre Kunden-Nummer.  Diese finden Sie auf Ihrer letzten Abrechnung.

Sie möchten den Betrieb ihrer Erzeugungsanlage einstellen?

Die Anmeldung zur Stilllegung der Anlage sowie die Beauftragung des Zählerausbaus erfolgt durch den Elektriker über unser Online-Portal.  Für die Anmeldung der Stilllegung benötigt der Elektriker Ihre Kunden-Nummer. Diese finden Sie auf Ihrer letzten Abrechnung.

Nach oben scrollen

Sie haben Fragen oder wollen sich beraten lassen?

Hier können Sie schnell und ohne lange Wartezeiten ihre Fragen stellen. Wir rufen Sie im Rahmen unserer Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 13:00 Uhr zurück.

Datenschutz: Wir verarbeiten die von ihnen übermittelten Daten zur Beantwortung ihrer Fragen.

Die Daten werden von uns bis zum Abschluss der Bearbeitung gespeichert. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie unter:
Datenschutz – www.alliander-netz.de

Schreiben Sie uns eine E-Mail

Schreiben Sie uns eine E-Mail


Achtung: Irreführende Schreiben von Messdienstleistern

Aktuell erhalten viele Haushalte im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg Postwurfsendungen von DMG Deutsche Messwesen GmbH oder Metrify Smart Metering GmbH. Diese Briefe wirken oft amtlich. Sie drängen zu einem schnellen Zählerwechsel.

Wichtig zu wissen

  • Keine Verbindung: Alliander hat keine geschäftliche Beziehung zu diesen Firmen.
  • Reine Werbung: Es handelt sich um Werbeaktionen privater, wettbewerblicher Anbieter.
  • Kein Gesetz: Die Schreiben sind keine offiziellen behördlichen Aufforderungen.

Alliander ist Ihr Ansprechpartner
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) sind wir für den Zählerbetrieb in Ihrem Netzgebiet verantwortlich. Unser Netzgebiet umfasst:

  • das Stadtgebiet Heinsberg

Offizielle Infos oder Terminhinweise zum Zählertausch kommen ausschließlich direkt durch die Alliander Netz Heinsberg. Wir nutzen niemals allgemeine Postwurfsendungen.

Wann ist ein Smart Meter Pflicht?
Der Einbau eines intelligenten Messsystems ist nur in diesen Fällen gesetzlich vorgeschrieben:

  • Hoher Verbrauch: Stromverbrauch über 6.000 kWh pro Jahr.
  • Steuerbare Technik: Wärmepumpen oder Wallboxen mit Inbetriebnahme ab 01.01.2024.
  • Erzeugungsanlagen: Erzeugungsanlagen ab 7 kW Leistung (z. B. PV-Anlagen).

Alle anderen Haushalte müssen aktuell nicht wechseln. Ein voreiliger, freiwilliger Umstieg kann teurer werden.

Transparente Preise ohne versteckte Kosten
Lassen Sie sich nicht von kostenlosen Angeboten oder Fristen unter Druck setzen. Die Preise sind gesetzlich geregelt:

  • Moderne Messeinrichtung: Maximal 25 Euro pro Jahr (brutto).
  • Intelligentes Messsystem: Preisobergrenzen je nach Verbrauch und Nutzung.

Beim regulären Zählertausch durch Alliander Netz Heinsberg entstehen für Sie keine zusätzlichen Installationskosten.

Unsere Empfehlung
Unterschreiben Sie keine Verträge unter Zeitdruck.

Wenden Sie sich bei Fragen direkt an unseren Kundenservice. Weitere Informationen zum Thema intelligente Messsysteme finden Sie ebenfalls auf der Website der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/Metering.