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Ihre Gaszähler in guten Händen – wir kümmern uns darum

Was macht eigentlich ein Messstellenbetreiber?

Als Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir für die zuverlässige Messung Ihres Gasverbrauchs verantwortlich. Das bedeutet: Wir stellen sicher, dass Ihr Gaszähler korrekt funktioniert, gesetzliche Anforderungen erfüllt und Ihre Abrechnung auf verlässlichen Werten basiert. Ob Wartung, Austausch oder moderne Technik – Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir übernehmen das für Sie – transparent, sicher und serviceorientiert.

Im Netzgebiet der Alliander werden sogenannter Balgengaszähler zur Messung des Gasverbrauchs eingesetzt. Dabei wird das Gasvolumen mithilfe beweglicher Membranen gemessen und in Kubikmetern (m³) angezeigt.

Für die Abrechnung wird das gemessene Volumen mithilfe eines sogenannten Umrechnungsfaktors in Kilowattstunden (kWh) umgewandelt – so kann die gelieferte thermische Energie korrekt ermittelt werden. Der genaue Faktor hängt von der Gasqualität und den örtlichen Bedingungen ab.

Detaillierte Informationen finde Sie hier:  Zähleranleitungen und Umrechnungsfaktoren

Besteht ein Zweifel an der Messrichtigkeit eines Messgerätes, kann eine Befundprüfung von jedem, der ein begründetes Interesse hat, bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle oder einem Eichamt beantragt werden.

Befundprüfung können mit dem beiliegenden Antragsformular beantragt werden. Bitte lassen Sie uns das Originaldokument mit Unterschrift per Post zukommen. Die Anschrift entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

Eine andere Versandarten, z. B. E-Mail, können wir dahingehend nicht annehmen. Die anfallenden Kosten sind dem Preisblatt zu entnehmen.

Anschreiben Zählerüberprüfung Gas

Besteht ein Zweifel an der Messrichtigkeit eines Messgerätes, kann eine Befundprüfung von jedem, der ein begründetes Interesse hat, bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle oder einem Eichamt beantragt werden.

Befundprüfung können mit dem beiliegenden Antragsformular beantragt werden. Bitte lassen Sie uns das Originaldokument mit Unterschrift per Post zukommen. Die Anschrift entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

Eine andere Versandarten, z. B. E-Mail, können wir dahingehend nicht annehmen. Die anfallenden Kosten sind dem Preisblatt zu entnehmen.

Anschreiben Zählerüberprüfung Gas

Bestätigung nach § 33 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz ( MessEG)

Das novellierte und zum 01.01.2015 in Kraft getretene Mess- und Eichgesetz sieht neue Pflichten vor, die die Verwendung von Messwerten betreffen.
Messwerteverwender haben sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu vergewissern, dass das Messgerät die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Die Alliander ist in ihrem Netz der grundzuständige Messstellenbetreiber. Im Rahmen unserer vertraglichen Beziehung übermitteln wir Ihnen Messwerte.

Als Messgeräteverwender bestätigen wir Ihnen die Einhaltung der sich aus dem Eichgesetz ergebenden Anforderungen.

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Sie haben Fragen oder wollen sich beraten lassen?

Hier können Sie schnell und ohne lange Wartezeiten ihre Fragen stellen. Wir rufen Sie im Rahmen unserer Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 13:00 Uhr zurück.

Datenschutz: Wir verarbeiten die von ihnen übermittelten Daten zur Beantwortung ihrer Fragen.

Die Daten werden von uns bis zum Abschluss der Bearbeitung gespeichert. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie unter:
Downloadcenter – www.alliander-netz.de.

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