Schlichtungsstelle Energie e. V.
Streitbeilegungsverfahren
Netzbetreiber und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher), insbesondere zum Vertragsabschluss und zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerde), die den Anschluss an das Versorgungsnetz oder die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an:
Alliander Netz Heinsberg GmbH
Boos-Fremery-Str. 70
52525 Heinsberg
Tel.: 0800 15 44 800
Fax: 0800 15 44 899
E-Mail: netzwirtschaft(at)alliander.de
Der Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z. B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 27 57 240 0
Fax: 030 27 57 240 69
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-energie.de
www.schlichtungsstelle-energie.de
Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den:
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
Postfach 80 01
53105 Bonn
Tel.: 030 22 480 500 oder 0 180 5 10 10 00
Fax: 030 22 480 323
E-Mail: verbraucherservice-energie(at)bnetza.de