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Elektromobilität – „Alliander bewegt Heinsberg“

Alliander bewegt Heinsberg

Unser Engagement

Mit einem künftig noch stärkeren Ausbau unseres öffentlichen E-Ladenetzes in der Stadt Heinsberg und der Gemeinde Waldfeucht, möchte Alliander den Bürgerinnen und Bürgern eine komfortable Möglichkeit bieten Ihre elektrisch betriebenen Fahrzeuge in der Nähe Ihrer Wohnstädten öffentlichen zu laden.

Aber auch das Laden „zu Hause“ , gestalten wir für Sie so angenehm und einfach wie möglich. Wir unterstützen Sie hierbei  in den Themen Beratung und Installation. Wir suchen gemeinsam mit Ihnen die für Sie passende individuelle Lösung.

Sie sind Unternehmer und suchen nach  geeigneten Ladelösungen für Ihren Fuhrpark, oder möchten Ihren Mitarbeitern, Kunden oder Besuchern eine adäquate Lademöglichkeit auf Ihrem Werksgelände anbieten.

Dann sprechen Sie uns auch hierzu gerne an, wie bieten gemeinsam mit unseren Partnern eine Reihe von Lösungen zu diesem Thema an.

Thomas Irmler

0800 15 44 800
netzwirtschaft@alliander.de
Boos-Fremery-Str. 70
52525 Heinsberg

Öffentliches und privates Laden

Zuhause laden

Wenn Sie ein eigenes Haus (Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhaus) besitzen und Ihr Elektroauto zuhause laden wollen, empfehlen wir Ihnen, sich von einem Elektroinstallateur Ihrer Wahl eine Wallbox installieren zu lassen.

Öffentlich laden

Eine gute Alternative zur eigenen Ladeeinrichtung ist das öffentliche Laden. Die Stadt Heinsberg verfügt derzeit über 55 öffentlich zugängliche Ladepunkte.
Hinzu kommen eine Vielzahl von Lade-Stationen für E-Bikes.

Standorte finden Sie hier:

Initiative HS-emobil

Konkreter Anlass für die Gründung der Initiative war die Inbetriebnahme der ersten Elektroladesäule in Heinsberg am Markt, Ecke Liecker Straße im Frühjahr 2011. Der Bürgermeister Kai Louis ist Schirmherr der Heinsberger E-Mobilitäts-Initiative.

Technische Anforderungen an die Ladeinfrastruktur

Ladestation
beantragen

Vor Inbetriebname einer Ladestationen sinde diese durch den Netzbetreiber zu genehmigen. Wir prüfen, ob die Ladeleistung an Ihrem Hausanschluss zur Verfügung gestellt werden kann.
Öffentlich zugängliche Ladestationen über 3,7 kW sind schriftlich oder elektronisch bei der Bundesnetzagentur anzuzeigen.
Netzanfrage

Steuerbare Verbrauchs-
einrichtung gemäß
§14a EnWG

Als Netzbetreiber bieten wir für Ladevorrichtungen als „steuerbare Verbrauchseinrichtung“ gemäß §14a EnWG verminderte Netznutzungsentgelte an. Voraussetzung ist, eine separate Messeinrichtung (Zähler) am zentralen Zählerplatz mit der Möglichkeit einer gesteuerten Leistungsabschaltung bzw. -reduzierung vorzusehen.

In nur 4 Schritten zur eigenen Ladeeinrichtung

  1. Netzanfrage stellen Beantragen Sie die Ladeeinrichtung ganz einfach über unser Online-Portal.
  2. Zustimmung Alliander abwarten Alliander führt eine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Die Zustimmung erfolgt per E-Mail.
  3. Steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG Ladeeinrichtungen gehören zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG. Daher benötigen wir vor Installation der Anlage ihre Genehmigung zur Steuerung der Verbrauchseinrichtung. 
  4. Installation durch Elektrofachbetrieb  Nach Abschluss der Montage meldet Ihr Elektriker die Anlage bei uns an.

Ladestation finden?

Laden schnell erklärt

24h Hotline
0800 15 44 799

Steckervarianten


Typ 2-Stecker (EU-Standard)

Der Typ 2-Stecker ist für dreiphasiges Laden konzipiert und in Europa Standard. Öffentliche AC-Ladestationen sind mit Typ 2-Steckdosen mit 22 kW (400 V, 32 A) ausgestattet.

                 Combo-Stecker
Dieser Stecker ist mit einem modifizierten Typ 2-Anschluss ausgestattet und gilt als Standard für das DC-Schnellladen. Die Schnellladefunktion wird durch zwei zusätzliche Leiterkontakte ermöglicht. Dadurch wird das Laden mit bis zu 300 kW unterstützt. 


CHAdeMo-Stecker 
Der CHAdeMo-Stecker ist ein asiatischer Standard für DC (Gleichstrom)-Laden (Schnellladesystem) und erlaubt Ladevorgänge mit bis zu 100 kW. 

Was sagen unsere Partner

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Sie haben Fragen oder wollen sich beraten lassen?

Hier können Sie schnell und ohne lange Wartezeiten ihre Fragen stellen. Wir rufen Sie im Rahmen unserer Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 13:00 Uhr zurück.

Datenschutz: Wir verarbeiten die von ihnen übermittelten Daten zur Beantwortung ihrer Fragen.

Die Daten werden von uns bis zum Abschluss der Bearbeitung gespeichert. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie unter:
Datenschutz – www.alliander-netz.de

Schreiben Sie uns eine E-Mail

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Achtung: Irreführende Schreiben von Messdienstleistern

Aktuell erhalten viele Haushalte im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg Postwurfsendungen von DMG Deutsche Messwesen GmbH oder Metrify Smart Metering GmbH. Diese Briefe wirken oft amtlich. Sie drängen zu einem schnellen Zählerwechsel.

Wichtig zu wissen

  • Keine Verbindung: Alliander hat keine geschäftliche Beziehung zu diesen Firmen.
  • Reine Werbung: Es handelt sich um Werbeaktionen privater, wettbewerblicher Anbieter.
  • Kein Gesetz: Die Schreiben sind keine offiziellen behördlichen Aufforderungen.

Alliander ist Ihr Ansprechpartner
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) sind wir für den Zählerbetrieb in Ihrem Netzgebiet verantwortlich. Unser Netzgebiet umfasst:

  • das Stadtgebiet Heinsberg

Offizielle Infos oder Terminhinweise zum Zählertausch kommen ausschließlich direkt durch die Alliander Netz Heinsberg. Wir nutzen niemals allgemeine Postwurfsendungen.

Wann ist ein Smart Meter Pflicht?
Der Einbau eines intelligenten Messsystems ist nur in diesen Fällen gesetzlich vorgeschrieben:

  • Hoher Verbrauch: Stromverbrauch über 6.000 kWh pro Jahr.
  • Steuerbare Technik: Wärmepumpen oder Wallboxen mit Inbetriebnahme ab 01.01.2024.
  • Erzeugungsanlagen: Erzeugungsanlagen ab 7 kW Leistung (z. B. PV-Anlagen).

Alle anderen Haushalte müssen aktuell nicht wechseln. Ein voreiliger, freiwilliger Umstieg kann teurer werden.

Transparente Preise ohne versteckte Kosten
Lassen Sie sich nicht von kostenlosen Angeboten oder Fristen unter Druck setzen. Die Preise sind gesetzlich geregelt:

  • Moderne Messeinrichtung: Maximal 25 Euro pro Jahr (brutto).
  • Intelligentes Messsystem: Preisobergrenzen je nach Verbrauch und Nutzung.

Beim regulären Zählertausch durch Alliander Netz Heinsberg entstehen für Sie keine zusätzlichen Installationskosten.

Unsere Empfehlung
Unterschreiben Sie keine Verträge unter Zeitdruck.

Wenden Sie sich bei Fragen direkt an unseren Kundenservice. Weitere Informationen zum Thema intelligente Messsysteme finden Sie ebenfalls auf der Website der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/Metering.