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Schlichtungsstelle Energie e.V.

Streitbeilegungsverfahren

Netzbetreiber und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher), insbesondere zum Vertragsabschluss und zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerde), die den Anschluss an das Versorgungsnetz oder die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an:

Alliander Netz Heinsberg GmbH
Boos-Fremery-Str. 70
52525 Heinsberg
Tel.: 0800 15 44 800
Fax: 0800 15 44 899
E-Mail: netzwirtschaft(at)alliander.de

Der Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z. B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.

Kontaktdaten der Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 27 57 240 0
Fax: 030 27 57 240 69
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-energie.de
www.schlichtungsstelle-energie.de

Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den:

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
Postfach 80 01
53105 Bonn
Tel.: 030 22 480 500 oder 0 180 5 10 10 00
Fax: 030 22 480 323
E-Mail: verbraucherservice-energie(at)bnetza.de

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Hier können Sie schnell und ohne lange Wartezeiten ihre Fragen stellen. Wir rufen Sie im Rahmen unserer Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 13:00 Uhr zurück.

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Achtung: Irreführende Schreiben von Messdienstleistern

Aktuell erhalten viele Haushalte im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg Postwurfsendungen von DMG Deutsche Messwesen GmbH oder Metrify Smart Metering GmbH. Diese Briefe wirken oft amtlich. Sie drängen zu einem schnellen Zählerwechsel.

Wichtig zu wissen

  • Keine Verbindung: Alliander hat keine geschäftliche Beziehung zu diesen Firmen.
  • Reine Werbung: Es handelt sich um Werbeaktionen privater, wettbewerblicher Anbieter.
  • Kein Gesetz: Die Schreiben sind keine offiziellen behördlichen Aufforderungen.

Alliander ist Ihr Ansprechpartner
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) sind wir für den Zählerbetrieb in Ihrem Netzgebiet verantwortlich. Unser Netzgebiet umfasst:

  • das Stadtgebiet Heinsberg

Offizielle Infos oder Terminhinweise zum Zählertausch kommen ausschließlich direkt durch die Alliander Netz Heinsberg. Wir nutzen niemals allgemeine Postwurfsendungen.

Wann ist ein Smart Meter Pflicht?
Der Einbau eines intelligenten Messsystems ist nur in diesen Fällen gesetzlich vorgeschrieben:

  • Hoher Verbrauch: Stromverbrauch über 6.000 kWh pro Jahr.
  • Steuerbare Technik: Wärmepumpen oder Wallboxen mit Inbetriebnahme ab 01.01.2024.
  • Erzeugungsanlagen: Erzeugungsanlagen ab 7 kW Leistung (z. B. PV-Anlagen).

Alle anderen Haushalte müssen aktuell nicht wechseln. Ein voreiliger, freiwilliger Umstieg kann teurer werden.

Transparente Preise ohne versteckte Kosten
Lassen Sie sich nicht von kostenlosen Angeboten oder Fristen unter Druck setzen. Die Preise sind gesetzlich geregelt:

  • Moderne Messeinrichtung: Maximal 25 Euro pro Jahr (brutto).
  • Intelligentes Messsystem: Preisobergrenzen je nach Verbrauch und Nutzung.

Beim regulären Zählertausch durch Alliander Netz Heinsberg entstehen für Sie keine zusätzlichen Installationskosten.

Unsere Empfehlung
Unterschreiben Sie keine Verträge unter Zeitdruck.

Wenden Sie sich bei Fragen direkt an unseren Kundenservice. Weitere Informationen zum Thema intelligente Messsysteme finden Sie ebenfalls auf der Website der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/Metering.