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Digitale Stromzähler

Der Wechsel zu digitalen Stromzählern – Was Sie jetzt wissen müssen

Bis spätestens 2032 wird in Deutschland jeder analoge Stromzähler durch ein digitales Modell ersetzt. Dieser gesetzlich vorgeschriebene Austausch soll mehr Transparenz beim Energieverbrauch schaffen – und damit zu einem bewussteren und sparsameren Umgang mit Strom beitragen.

Warum der Wechsel verpflichtend ist – Der Umstieg auf digitale Stromzähler ist durch das Messstellenbetriebsgesetz geregelt. Eine Ablehnung ist nicht möglich, da der Austausch gesetzlich verpflichtend ist. Die Kosten für die Umstellung werden sowohl von den Verteilnetzbetreibern als auch von den Verbrauchern getragen – in der Regel über eine jährliche Pauschale.

Je nach Verbrauchsverhalten und technischer Ausstattung kommen zwei Typen zum Einsatz:

1. moderne Messeinrichtung (mME)

Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler, der den Stromverbrauch präzise misst und über ein integriertes Display anzeigt. Sie ersetzt den bisherigen analogen Zähler.

Funktionen:

  • Zeigt aktuellen Stromverbrauch digital an
  • Zugriff auf Verbrauchswerte der letzten 24 Monate – nach Tag, Woche, Monat und Jahr aufgeschlüsselt
  • Anzeige zusätzlicher Daten durch Eingabe einer PIN (z. B. aktuelle Leistung aller eingeschalteten Geräte)

Beantragen Sie einfach Ihren individuellen PIN. Mit der Eingabe des PIN können Sie sich sowohl die Stromverbräuche der letzten 24 Monate als auch den Gesamtverbrauch Ihrer angeschlossenen Geräte ansehen.

Die moderne Messeinrichtung ist nicht fernauslesbar und sendet keine Daten an Dritte. Das bedeutet maximale Kontrolle bei Ihnen zu Hause.

2. Intelligentes Messsystem (iMSys)

Das intelligente Messsystem ist die Weiterentwicklung der modernen Messeinrichtung – mit zusätzlicher Kommunikationstechnologie. Es misst Ihren Stromverbrauch digital und überträgt die Daten sicher über ein sogenanntes Smart-Meter-Gateway an berechtigte Stellen (z. B. Netzbetreiber oder Energieversorger).

Funktionen:

  • Digitale Erfassung des Stromverbrauchs
  • Sichere Datenübertragung über ein integriertes Kommunikationsmodul (Smart-Meter-Gateway)
  • Kein Ablesen vor Ort nötig – Verbrauchsdaten werden automatisch übermittelt unter Beachtung höchster Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen

Voraussetzung intelligente Messsystem ist ein jährlicher Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh oder eine Anlagenleistung über 7 kW. Auch der technische Zustand Ihres aktuellen Zählers – insbesondere dessen Eichfrist – kann den Zeitpunkt für einen Austausch beeinflussen.

Sie möchten schon jetzt auf ein intelligentes Messsystem umsteigen?
Bitte senden Sie uns zur Anforderung eine Mail an messwesen(at)alliander.de. Nach Eingang Ihrer Anfrage prüfen wir die technischen Voraussetzungen vor Ort und informieren Sie über die nächsten Schritte.

Bitte beachten Sie – Ein vorzeitiger Wechsel auf ein intelligentes Messsystem ist mit einmaligen Zusatzkosten verbunden. Zudem können sich Ihre jährlichen Kosten für den Messstellenbetrieb entsprechend ändern.

Ausführliche Informationen zum Thema moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme (Smart Meter), Datenschutz, Sicherheitsstandards sowie gesetzlichen Rahmenbedingungen finden Sie auf den Website der Bundesnetzagentur und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): Zur BSI-Broschüre über Smart Metering

Die Bundesregierung verspricht sich von der Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung eine Optimierung des Verbrauchsverhaltens sowie eine bessere Auslastung und Steuerung der Netze.

Die Alliander Netz Heinsberg GmbH ist der grundzuständige Messstellenbetreiber für Ihr Netzgebiet.

Eine moderne Messeinrichtung (mME) ist ein digitaler, elektronischer Stromzähler.

Anders als konventionelle, mechanische Zähler speichert eine moderne Messeinrichtung neben dem aktuellen Stromverbrauch auch die tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Verbrauchswerte. Eine moderne Messeinrichtung überträgt keine Daten nach außen. Der Verbrauch wird weiterhin vor Ort abgelesen.

Wir haben seit 2018 schrittweise mit dem Einbau moderner Messeinrichtungen begonnen. Von der Einführung sind ca. 25.000 Stromkunden im Netzgebiet betroffen. Der Einbau wird bis Ende des Jahres 2032 abgeschlossen sein.

Alle Messstellen werden mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet. Darüber hinaus erhalten alle Messstellen mit einem Jahres-Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden pro Jahr oder Eigenerzeuger mit einer installierten Anlagenleistung größer 7 Kilowatt zukünftig ein intelligentes Messsystem.

Unter einem intelligenten Messsystem versteht der Gesetzgeber die Kombination von einem oder mehreren modernen Messeinrichtungen und einem Kommunikationsmodul, dem sog. Smart-Meter-Gateway. Während die moderne Messeinrichtung zunächst nur die Verbrauchsdaten anzeigt, kann das intelligente Messsystem zusätzlich die Daten (z.B. an Ihren Lieferanten) fernübertragen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die Technik geprüft und zertifiziert.

Ja, jederzeit. Bei einem intelligenten Messsystem können Sie ihre Daten entweder über ein Online-Portal oder mit Hilfe einer Software einsehen, die Sie zuvor auf Ihrem Computer installiert haben. Bei einer modernen Messeinrichtung lesen Sie die Daten direkt am Zählerdisplay ab. 

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) schreibt den Einbau der neuen Zählertechnik vor. Die bereits verbauten elektronischen Zähler besitzen nicht den geforderten Funktionsumfang für eine moderne Messeinrichtung. Zudem kann Ihr jetziger Zähler nicht mit einem Gateway kommunizieren.

Ja. Die Einbaupflicht wurde durch den Gesetzgeber vorgegeben. Daher kann man der Einbaupflicht nicht widersprechen.

Ob Sie eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalten, ist abhängig von Ihrem Jahresstromverbrauch. Bei Erzeugungsanlagen ist die Anlagenleistung zu berücksichtigen. Die entsprechenden Verbrauchs- und Leistungsgrenzen sind gesetzlich definiert.

 

Bisher war die Gebühr für den Messstellenbetrieb in den Stromkosten Ihres Stromlieferanten erhalten. Wir planen, eine Vereinbarung mit Ihrem Stromversorger zu treffen, damit die Abrechnung weiterhin über Ihre Stromrechnung erfolgen kann. Der Lieferant hat allerdings das Recht, dies abzulehnen. In diesem Fall erhalten Sie nach dem Zählerumbau zwei getrennte Rechnungen. Eine für den Stromverbrauch von ihrem Stromlieferanten und eine separate Rechnung für den Messstellenbetrieb von uns.

Bitte senden Sie uns zur Anforderung Ihres PINs eine Mail an messwesen(at)alliander.de.

Zur Bearbeitung benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse und ihre Zählernummer. 

Besteht ein Zweifel an der Messrichtigkeit eines Messgerätes, kann eine Befundprüfung von jedem, der ein begründetes Interesse hat, bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle oder einem Eichamt beantragt werden.

Befundprüfung können mit dem beiliegenden Antragsformular beantragt werden. Bitte lassen Sie uns das Originaldokument mit Unterschrift per Post zukommen. Die Anschrift entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

Eine andere Versandarten, z. B. E-Mail, können wir dahingehend nicht annehmen. Die anfallenden Kosten sind dem Preisblatt zu entnehmen.

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