Gaszähler
Ihre Gaszähler in guten Händen – wir kümmern uns darum
Was macht eigentlich ein Messstellenbetreiber?
Als Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir für die zuverlässige Messung Ihres Gasverbrauchs verantwortlich. Das bedeutet: Wir stellen sicher, dass Ihr Gaszähler korrekt funktioniert, gesetzliche Anforderungen erfüllt und Ihre Abrechnung auf verlässlichen Werten basiert. Ob Wartung, Austausch oder moderne Technik – Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir übernehmen das für Sie – transparent, sicher und serviceorientiert.
Im Netzgebiet der Alliander werden sogenannter Balgengaszähler zur Messung des Gasverbrauchs eingesetzt. Dabei wird das Gasvolumen mithilfe beweglicher Membranen gemessen und in Kubikmetern (m³) angezeigt.
Für die Abrechnung wird das gemessene Volumen mithilfe eines sogenannten Umrechnungsfaktors in Kilowattstunden (kWh) umgewandelt – so kann die gelieferte thermische Energie korrekt ermittelt werden. Der genaue Faktor hängt von der Gasqualität und den örtlichen Bedingungen ab.
Detaillierte Informationen finde Sie hier: Zähleranleitungen und Umrechnungsfaktoren
Besteht ein Zweifel an der Messrichtigkeit eines Messgerätes, kann eine Befundprüfung von jedem, der ein begründetes Interesse hat, bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle oder einem Eichamt beantragt werden.
Befundprüfung können mit dem beiliegenden Antragsformular beantragt werden. Bitte lassen Sie uns das Originaldokument mit Unterschrift per Post zukommen. Die Anschrift entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.
Eine andere Versandarten, z. B. E-Mail, können wir dahingehend nicht annehmen. Die anfallenden Kosten sind dem Preisblatt zu entnehmen.
Besteht ein Zweifel an der Messrichtigkeit eines Messgerätes, kann eine Befundprüfung von jedem, der ein begründetes Interesse hat, bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle oder einem Eichamt beantragt werden.
Befundprüfung können mit dem beiliegenden Antragsformular beantragt werden. Bitte lassen Sie uns das Originaldokument mit Unterschrift per Post zukommen. Die Anschrift entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.
Eine andere Versandarten, z. B. E-Mail, können wir dahingehend nicht annehmen. Die anfallenden Kosten sind dem Preisblatt zu entnehmen.