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Steckerfertige Photovoltaikanlage (Balkonkraftwerk)

Möchten Sie Ihre steckerfertige PV-Anlage in wenigen Schritten anmelden?

Was ist eine steckerfertige PV-Anlage?

Steckerfertige PV-Anlagen sind die Mini-Ausführung einer klassischen Photovoltaikanlage und ermöglichen es auch kleinen Stromverbrauchern, aktiv zur Energiewende beizutragen, indem Sie die Möglichkeit bieten Ihren Strom selbst zu erzeugen und zu nutzen. Diese kompakten Anlagen können einfach auf dem Balkon oder dem Garagendach installiert und über eine spezielle Energiesteckvorrichtung angeschlossen werden, dürfen jedoch die Grenze von 800 Watt (Wechselrichterleistung) nicht überschreiten. Sie werden auch als Balkonkraftwerke bezeichnet

Ablauf der Anmeldung

Ab sofort registrieren Sie Ihr Solarsteckergerät nur noch im Marktstammdatenregister. Nachfolgend finden Sie alle Informationen zum Ablauf der Anmeldung, die zu beachten sind:

  • Prüfen Sie als Mieter/in, ob das Anbringen eines Solarsteckergerät erlaubt ist.
  • Die Installation der Anlage erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben und dem aktuellen Stand der Technik. Sprechen Sie sich hierzu mit Ihrer Elektrofachkraft ab. Diese prüft, ob eine spezielle Energiesteckdose notwendig ist.
  • Registrieren Sie Ihr Solarsteckergerät im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur und geben Sie beim Registrierungsprozess im Eingabefeld „Identifikationsnummer des Netzbetreibers“ Ihre Zählernummer ein.
Hinweise im Detail

  • 800-Watt-Einspeisegrenze: Die maximale Wechselrichterleistung für ein einzelnes Balkonkraftwerk wurde von 600 auf 800 Watt erhöht.
  • Gesamtnennleistung von 2000 Wp: die maximale Gesamtleistung der Module bei Balkonkraftwerken ist auf 2000 Watt Peak beschränkt.
  • Zählerwechsel & Zählereinbau:
    Da davon auszugehen ist, dass keine bzw. nur eine minimale Stromeinspeisung in unser Netz erfolgt, werden wir Ihren Zähler für Sie kostenfrei innerhalb der planmäßigen Einführung moderner Messtechnik durch einen 2-Richtungs-Zähler ersetzen. Hierzu werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Einspeisevergütung: 
Die Anlage ist für Eigenverbrauch gedacht – daher entfällt hier die Einspeisevergütung. 
Falls Sie eine Vergütung für den eingespeisten Strom Ihres Balkonkraftwerks wünschen, so ist dies nicht über das hier beschriebene Anmeldeverfahren möglich. Die Anmeldung erfolgt über unser digitales Anmeldeportal.

Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
Für die Registrierung Ihres Balkonkraftwerkes im Marktstammdatenregister werden folgende Informationen benötigt:

  • Angaben zur Person
  • Anlagenstandort
  • Technische Daten zu Ihrer Anlage
  • Datum der Inbetriebnahme
  • Zählernummer

Service Hotline

0800 15 44 800

Bauherren Information

Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie in der Bauherren-Information zusammengestellt.

Kundenbetreuung

Ihre Meinung ist uns wichtig.

Planauskunft

Bitte stellen Sie Ihre Anfrage zu Planauskünften an:

planauskunft(at)alliander.de.

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen: 

FAQ

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Sie haben Fragen oder wollen sich beraten lassen?

Hier können Sie schnell und ohne lange Wartezeiten ihre Fragen stellen. Wir rufen Sie im Rahmen unserer Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 13:00 Uhr zurück.

Datenschutz: Wir verarbeiten die von ihnen übermittelten Daten zur Beantwortung ihrer Fragen.

Die Daten werden von uns bis zum Abschluss der Bearbeitung gespeichert. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie unter:
Datenschutz – www.alliander-netz.de

Schreiben Sie uns eine E-Mail

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Achtung: Irreführende Schreiben von Messdienstleistern

Aktuell erhalten viele Haushalte im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg Postwurfsendungen von DMG Deutsche Messwesen GmbH oder Metrify Smart Metering GmbH. Diese Briefe wirken oft amtlich. Sie drängen zu einem schnellen Zählerwechsel.

Wichtig zu wissen

  • Keine Verbindung: Alliander hat keine geschäftliche Beziehung zu diesen Firmen.
  • Reine Werbung: Es handelt sich um Werbeaktionen privater, wettbewerblicher Anbieter.
  • Kein Gesetz: Die Schreiben sind keine offiziellen behördlichen Aufforderungen.

Alliander ist Ihr Ansprechpartner
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) sind wir für den Zählerbetrieb in Ihrem Netzgebiet verantwortlich. Unser Netzgebiet umfasst:

  • das Stadtgebiet Heinsberg

Offizielle Infos oder Terminhinweise zum Zählertausch kommen ausschließlich direkt durch die Alliander Netz Heinsberg. Wir nutzen niemals allgemeine Postwurfsendungen.

Wann ist ein Smart Meter Pflicht?
Der Einbau eines intelligenten Messsystems ist nur in diesen Fällen gesetzlich vorgeschrieben:

  • Hoher Verbrauch: Stromverbrauch über 6.000 kWh pro Jahr.
  • Steuerbare Technik: Wärmepumpen oder Wallboxen mit Inbetriebnahme ab 01.01.2024.
  • Erzeugungsanlagen: Erzeugungsanlagen ab 7 kW Leistung (z. B. PV-Anlagen).

Alle anderen Haushalte müssen aktuell nicht wechseln. Ein voreiliger, freiwilliger Umstieg kann teurer werden.

Transparente Preise ohne versteckte Kosten
Lassen Sie sich nicht von kostenlosen Angeboten oder Fristen unter Druck setzen. Die Preise sind gesetzlich geregelt:

  • Moderne Messeinrichtung: Maximal 25 Euro pro Jahr (brutto).
  • Intelligentes Messsystem: Preisobergrenzen je nach Verbrauch und Nutzung.

Beim regulären Zählertausch durch Alliander Netz Heinsberg entstehen für Sie keine zusätzlichen Installationskosten.

Unsere Empfehlung
Unterschreiben Sie keine Verträge unter Zeitdruck.

Wenden Sie sich bei Fragen direkt an unseren Kundenservice. Weitere Informationen zum Thema intelligente Messsysteme finden Sie ebenfalls auf der Website der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/Metering.