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Netz- und Hausanschluss

Sie möchten Ihr Zuhause an das öffentliche Versorgungsnetz anschließen?
Dann sind Sie hier genau richtig.

Wir bieten Ihnen eine einfache und bequeme Möglichkeit, den Antrag für den Netzanschluss in wenigen Schritten online zu stellen. Ganz gleich, ob es sich um einen Neubau handelt oder um die Änderung sowie die Stilllegung eines bestehenden Netzanschlusses.

Eine Checkliste zu den benötigten Informationen finden Sie <<hier>>

Alle weiteren Informationen rund um ihren Netzanschluss finden Sie in unserer Bauherren-Information.



Weitere Dokumente sind unter den jeweiligen Themen einblendbar

Technische Mindestanforderungen nach § 19 Abs.1 EnWG für Netzanschluss Strom

Alliander Netz Heinsberg GmbH ist nach § 19 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden sowie Verbindungs- und Direktleitungen technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und Betrieb festzulegen sowie zu veröffentlichen.

Darüber hinaus ist Alliander Netz Heinsberg GmbH nach Maßgabe von § 20 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) berechtigt, für Anschlüsse an das Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung weitere technische Anforderungen an den Netzanschluss und andere Anlagenteile sowie den Betrieb der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers bzw. Anschlussnutzers einschließlich der Eigenanlage festzulegen.

Die technischen Mindestanforderungen nach § 19 EnWG sowie die Technischen Anschlussbedingungen Strom nach § 20 NAV sind zusammengefasst als „Technische Anschlussbedingungen an das Niederspannungsnetz der Alliander Netz Heinsberg „. Anlagen können nur unter Einhaltung dieser Technischen Anschlussbedingungen der Alliander Netz Heinsberg angeschlossen und betrieben werden.

Technische Anschlussbedingungen an das Niederspannungsnetz der Alliander Netz Heinsberg

Technische Anschlussbedingungen an das Mittelspannungsnetz der Alliander Netz Heinsberg

Technische Mindestanforderungen Messstellenbetrieb Strom

Technische Mindestanforderungen Einspeisemanagement

Technische Anschlussregel Mittelspannung (VDE-AR-N 4110)

TAR Mittelspannung Formulare

Technische Anschlussregel Niederspannung (VDE-AR-N 4100)

Die VDE-Richtlinien sind urheberrechtlich geschützt. Sie können im Netzbetrieb der Alliander Netz Heinsberg GmbH, Boos-Fremery-Straße 70 in Heinsberg eingesehen werden.

Für Arbeiten direkt ab dem Anschluss benötigen Installateure die Zertifizierung eines Netzbetreibers.

Installateurverzeichnis Alliander Strom

Installateurportal Alliander Strom

Das gesamte Versorgungsnetz für Strom- und Gasleitungen ist dokumentiert und kann auf Anfrage bei Alliander eingesehen werden.

Bitte wenden Sie sich an unser Servicecenter unter der Rufnummer
0800 – 15 44 800 oder per Mail an planauskunft(at)alliander.de.

Vor Beginn von Erdarbeiten im Versorgungsgebiet sind Planauskünfte einzuholen.

Das Auffinden von Leitungen bzw. Leitungsfreilegungen sind der Alliander zur Sichtkontrolle zu melden.

Service Hotline

0800 15 44 800

Bauherrenmappe

Alle wichtigsten Informationen zum Hausanschluss finden Sie hier:

Planauskunft

Bitte stellen Sie Ihre Anfrage zu Planauskünften an:

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen: 

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Sie haben Fragen oder wollen sich beraten lassen?

Hier können Sie schnell und ohne lange Wartezeiten ihre Fragen stellen. Wir rufen Sie im Rahmen unserer Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 13:00 Uhr zurück.

Datenschutz: Wir verarbeiten die von ihnen übermittelten Daten zur Beantwortung ihrer Fragen.

Die Daten werden von uns bis zum Abschluss der Bearbeitung gespeichert. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie unter:
Datenschutz – www.alliander-netz.de

Schreiben Sie uns eine E-Mail

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Achtung: Irreführende Schreiben von Messdienstleistern

Aktuell erhalten viele Haushalte im Netzgebiet der Alliander Netz Heinsberg Postwurfsendungen von DMG Deutsche Messwesen GmbH oder Metrify Smart Metering GmbH. Diese Briefe wirken oft amtlich. Sie drängen zu einem schnellen Zählerwechsel.

Wichtig zu wissen

  • Keine Verbindung: Alliander hat keine geschäftliche Beziehung zu diesen Firmen.
  • Reine Werbung: Es handelt sich um Werbeaktionen privater, wettbewerblicher Anbieter.
  • Kein Gesetz: Die Schreiben sind keine offiziellen behördlichen Aufforderungen.

Alliander ist Ihr Ansprechpartner
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) sind wir für den Zählerbetrieb in Ihrem Netzgebiet verantwortlich. Unser Netzgebiet umfasst:

  • das Stadtgebiet Heinsberg

Offizielle Infos oder Terminhinweise zum Zählertausch kommen ausschließlich direkt durch die Alliander Netz Heinsberg. Wir nutzen niemals allgemeine Postwurfsendungen.

Wann ist ein Smart Meter Pflicht?
Der Einbau eines intelligenten Messsystems ist nur in diesen Fällen gesetzlich vorgeschrieben:

  • Hoher Verbrauch: Stromverbrauch über 6.000 kWh pro Jahr.
  • Steuerbare Technik: Wärmepumpen oder Wallboxen mit Inbetriebnahme ab 01.01.2024.
  • Erzeugungsanlagen: Erzeugungsanlagen ab 7 kW Leistung (z. B. PV-Anlagen).

Alle anderen Haushalte müssen aktuell nicht wechseln. Ein voreiliger, freiwilliger Umstieg kann teurer werden.

Transparente Preise ohne versteckte Kosten
Lassen Sie sich nicht von kostenlosen Angeboten oder Fristen unter Druck setzen. Die Preise sind gesetzlich geregelt:

  • Moderne Messeinrichtung: Maximal 25 Euro pro Jahr (brutto).
  • Intelligentes Messsystem: Preisobergrenzen je nach Verbrauch und Nutzung.

Beim regulären Zählertausch durch Alliander Netz Heinsberg entstehen für Sie keine zusätzlichen Installationskosten.

Unsere Empfehlung
Unterschreiben Sie keine Verträge unter Zeitdruck.

Wenden Sie sich bei Fragen direkt an unseren Kundenservice. Weitere Informationen zum Thema intelligente Messsysteme finden Sie ebenfalls auf der Website der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/Metering.